Der römische Jurist

Zunächst wollen wir einen kurzen Blick auf die Geschichte werfen und mit dem Bild des römischen Juristen und dem des mittelalterlichen Klerikerjuristen zwei Wurzeln für das heutige Profil des Juristen betrachten, bevor wir uns diesem ausführlicher zuwenden.

Ulpian
Historische Aufnahme der Figur
des spätklassischen Juristen Ulpian
vor dem Palais de Justice in Brüssel
von Antoine-Félix Bouré.

Beginnen wollen wir unseren Überblick bei den römischen Juristen. In der Frühzeit erfolgte die Rechtsüberlieferung durch Priester, erst in der Zeit der Republik bildeten sich rechtskundige Gelehrte aus dem Ritterstand heraus, die iuris periti oder iuris consulti, die rechtsschöpfend tätig waren, in dem sie das sogenannte ius honorarium schufen. In der Zeit des Prinzipats, der frühen Kaiserzeit, wurden Juristen hoheitlich in Dienst genommen. Besonders deutlich wird das daran, dass einige bedeutsame Juristen mit dem ius respondendi ausgestattet wurden, dem kaiserlichen Recht, Rechtsfragen verbindlich zu beantworten. In der späten Kaiserzeit, dem Dominat, lässt sich eine stärkere Bürokratisierung des Rechtssystems beobachten, das sich unter anderem daran zeigt, dass richterliche Entscheidungen auf kaiserliche Beamte übertragen werden.

Was kann man als Vermächtnis der Römer für heute ausmachen? Juristen waren bereits hier rechtsschöpfend tätig. Und auch die Verortung eines Juristen als sozial herausgehobenem Vertreter einer säkularen Herrschaftstechnik mit einer Distanz zur Macht hat hier ihren Ursprung.