Allgemeines und historisches zum Sozial- und Berufsprofil der Juristen
Überblick über das Kapitel
In diesem Kapitel wollen wir uns mit den handelnden Personen selbst, mit ihrer Herkunft, mit ihrem „Profil“ beschäftigen. Die Frage nach der „legal profession“ ist ein wichtiger Forschungsgegenstand, gerade in den USA.
Beginnen wollen wir die Betrachtungen mit einigen allgemeinen Hinweisen zum Sozial- und Berufsprofil der Juristen und zu einem Wandel dieses Profils im Laufe der Zeit, dann wenden wir uns kurz der Rechtsanwaltschaft und den Wirtschaftsjuristen zu. Danach liegt der Fokus aber auf den drei Staatsgewalten, also auf dem staatlichen Rechtsstab.
Bei der Betrachtung des staatlichen Rechtsstabes sollen im Folgenden immer zwei Perspektiven unterschieden werden, nämlich einmal die Personen selbst (die Richter, die Verwaltungsbeamten etc.), ihre Rekrutierung, ihre Anschauungen (also ihr „Sozialprofil“), zum anderen aber auch der Funktions- bzw. Organbereich, dem sie angehören und für den sie arbeiten (Justiz, Exekutiv), also gleichsam das „Organprofil“. Denn beides ist nicht miteinander identisch und geht auch nicht ineinander auf, beeinflusst sich aber wechselseitig.
Bei den Personen (Sozialprofil) ist bedeutsam, ob und – wenn ja – wie sich ihr Weltbild, ihre Anschauungen und Prägungen in der Entscheidungspraxis niederschlagen. Ihre Einstellungen, innere Haltungen oder opinions, können handlungsleitend und ermessenssteuernd sein, sie können die Entscheidungspraxis möglicherweise aber auch ganz unbewusst lenken oder doch zumindest beeinflussen.