3. Materiell-rechtliche Rechtsquellen: BGB

Die weitaus meisten materiellrechtlichen Regelungen des Erbrechts finden sich im fünften Buch des BGB: Die §§ 1922 bis 2385 regeln in neun Abschnitten, wem das Vermögen einer Person nach ihrem Tode zufällt und wer für Nachlassverbindlichkeiten haftet. Für das Testament, den Erbvertrag, das Pflichtteilsrecht, die Erbunwürdigkeit, den Erbverzicht, den Erbschein sowie schließlich den Erbschaftskauf sind im Bürgerlichen Gesetzbuch jeweils eigene Abschnitte vorgesehen.

Neben dieser wichtigsten Rechtsquelle finden sich auch in den anderen Büchern des BGB erbrechtlich relevante Normen:


Rechtsquellen