Wiederholungsfragen
Slutförandvillkor
Lösung 4 (2)
4. Erläutern Sie
…hereditas iacens…
Unter hereditas iacens versteht man einen so genannten herrenlosen Nachlass bzw. eine ruhende Erbschaft. Dabei ist der Nachlass keiner Person zugeordnet und befindet sich in einem Schwebezustand. Im deutschen Recht ist auf Grund des Prinzips des Vonselbsterwerbs ein solcher Schwebezustand nicht vorgesehen. Anders verhält sich dies z.B. in Österreich, wo das ABGB explizit und regelmäßig die Existenz herrenloser Nachlässe vorsieht.