Lösung 4

4. Erläutern Sie

a) die Begriffe Universalsukzession,…

Universalsukzession (deutsch: Gesamtrechtsnachfolge) bezeichnet den unmittelbaren Übergang des Erblasservermögens als Ganzes auf den Rechtsnachfolger. Die Universalsukzession ist in § 1922 I geregelt und stellt einen erbrechtlichen Grundsatz dar. Die Singularsukzession als Gegenbegriff erlangt im deutschen Erbrecht nur ausnahmsweise Bedeutung. (Übergang landwirtschaftlicher Betriebe, Vererbung von Gesellschaftsanteilen, Eintritt Familienangehöriger in Mietverhältnisse des Erblassers).