Das nachfolgende Kursangebot „Grund- und Vertiefungskurs Erbrecht“ soll demjenigen, der sich erstmals mit diesem Rechtsgebiet beschäftigt, einen umfassenden Überblick über die (primär in Bayern) examensrelevanten Inhalte vermitteln. Dass das Erbrecht im bayerischen Examen nicht nur eine Nebenrolle einnimmt, wird beim Blick auf die Examina der letzten Jahre deutlich: In etwa jedem zweiten Termin ist eine der drei zivilrechtlichen Klausuren entweder schwerpunktmäßig im Erbrecht angesiedelt oder verlangt in Teilen vertieftes erbrechtliches Wissen. Dabei tauchen nicht nur regelmäßig klassische Probleme wie der Erbschaftsanspruch oder das gemeinschaftliche Testament auf; es kommt daneben darauf an, das Verständnis der erbrechtlichen Systematik anhand eher unbekannter Einzelprobleme unter Beweis zu stellen. Dies zu bewerkstelligen, erfordert sowohl einen gewissen Gesamtüberblick über das Rechtsgebiet, als auch Kenntnisse über die grundlegenden Prinzipien, die dem fünften Buch des BGB innewohnen. 

Darüber hinaus können einige der nachfolgenden Lerninhalte zur Vertiefung des Stoffes beitragen und eignen sich somit auch für das universitäre Schwerpunktstudium. Die hierfür vorgesehenen Abschnitte sind entsprechend gekennzeichnet. 

Daneben dient der vorliegende Kurs nicht nur der Vorbereitung auf das juristische Examen. Auch für Studierende anderer Richtungen sind erbrechtliche Kenntnisse lohnenswert, wenn sich beispielsweise Wirtschaftswissenschaftler mit Problemen der  Unternehmensnachfolge, der unternehmensbezogenen Testamentsvollstreckung  o der erbschaftssteuerrechtlichen Fragen auseinanderzusetzen haben. 

Die Auswahl und die Gewichtung der Materie orientieren sich an der Examensrelevanz und der Aktualität des jeweiligen Stoffes. 

Das erforderliche Wissen soll im Folgenden in möglichst prägnanter Form in einer multimedialen Lernumgebung vermittelt werden, wobei die grundlegenden Lektionen ständig mit weiterführenden Literatur- und Vertiefungshinweisen aufwarten und am Ende jedes Kapitels die Möglichkeit besteht, das erlernte Wissen in Anwendungsfällen und Wiederholungsfragen zu überprüfen. 

Die wiederholenden bzw. vertiefenden Fälle stellen Bezüge zu den anderen Büchern des BGB her; das Erbrecht wird in den zivilrechtlichen Examensklausuren in diesen Zusammenhängen angefragt. Verfahrensrechtliche Bezüge sind auf den notwendigen Umfang begrenzt. 

Werden Normen ohne nähere Angabe verwendet, so handelt es sich um solche des BGB. 

Der Grund- und Vertiefungskurs Erbrecht wird regelmäßig weiterentwickelt. Anregungen, Hinweise und konstruktive Kritik sind daher ausdrücklich erwünscht.


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II. Rechtshistorische Grundlagen