LE 1: Rechtsgut
Geschütztes Rechtsgut ist das Leben. Es gilt der Grundsatz des absoluten Lebensschutzes. Das Leben eines Menschen genießt demnach Schutz ohne Rücksicht auf Lebensfähigkeit, Alter oder Gesundheitszustand des Rechtsgutsträgers. Es gibt keine ,lebensunwertes Leben'.
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