Zu den Staatsschutzdelikten zählen:
· Delikte gegen den äußeren Frieden (§§ 80, 80a),
· Hochverrat (§§ 81 ff.),
· Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 84 ff.),
· Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit (§§ 93 ff.),
· Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen (§§ 105 ff.).
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