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Abschnitt 1
Kap. 2: Recht als Ordnungssystem / Lerneinheiten
Kap. 2: Recht als Ordnungssystem / Lerneinheiten
Abschlussbedingungen
LE 35: Das Urteil als materielle Entscheidung
LE 35: Das Urteil als materielle Entscheidung
LE 35: Das Urteil als materielle Entscheidung
Im Urteil wird eine materielle Entscheidung über das Recht im konkreten Fall getroffen. Das Gericht stellt fest, zu wessen Gunsten der Interessenkonflikt zu entscheiden ist.
Das Urteil dient dem Rechtsfrieden, indem die Entscheidung durch eine unparteiische Instanz getroffen wird. Um die Unparteilichkeit des Gerichts und dadurch die Akzeptanz der ausgesprochenen Entscheidung abzusichern, sehen die Prozessordnungen durchweg Regeln vor, dass ein befangener Richter ausgetauscht werden kann.
Ebenfalls Rechtsfrieden, sowie Rechtssicherheit, sollen durch die Rechtskraft des Urteils erreicht werden, welche zur Folge hat, dass die Richtigkeit der Entscheidung nicht mehr infrage gestellt werden kann. Ein Urteil ist formell rechtskräftig, sobald es nicht mehr mit Rechtsmitteln angefochten werden kann. Materielle Rechtskraft meint, dass auch andere Gerichte in späteren Prozessen an den Inhalt der Entscheidung gebunden sind.
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