Fall 1

<!--[if !supportLists]-->1.Die schöne O hatte ein wertvolles Diamantcollier. Ihre Nachbarin T wollte es unbedingt für einen anstehenden Wohltätigkeitsabend in die Finger bekommen. Sie ...<!--[endif]-->

a) ... nahm es O abends heimlich weg, brachte es ihr aber einen Tag später nach dem Ball (auf dem O nicht war) wieder zurück.

b) ... nahm es O weg, um das Collier auf Dauer für sich zu behalten, legte der O aber den exakten Kaufpreis von 10.000 € auf den Nachttisch.

c) ... brachte O durch in Aussichtstellen einer „Entschädigung“ zur Überlassung des Colliers für den Abend, hatte aber nie vor, die O für die Überlassung zu entschädigen.

Wie hat sich T strafbar gemacht?