Zu den Straftaten gegen das Eigentum zählen die Sachbeschädigung nach § 303 StGB und die Zueignungsdelikte. Hierunter fallen der Diebstahl nach § 242 StGB, die Unterschlagung nach § 246 StGB und der Raub nach § 249 StGB. Kennzeichen der Eigentumsdelikte ist, dass sie das Eigentum als solches schützen, unabhängig von der wirtschaftlichen Bedeutung. Auch wirtschaftlich wertlose Sachen, wie etwa das Autogramm eines unbekannten Sängers, werden erfasst.