LE 2: Gruppen der Vermögensdelikte

Bei den Vermögensdelikten im engeren Sinn gehört der Eintritt eines Vermögensschadens zu den Voraussetzungen der Strafbarkeit, z.B. beim Betrug. Bei den Vermögensdelikten im weiteren Sinn ist er keine notwendige Folge des tatbestandlichen Verhaltens, sondern nur eine regelmäßige Begleiterscheinung. Man unterscheidet drei Gruppen der Vermögensdelikte: Die Straftaten gegen das Vermögen insgesamt, die Straftaten gegen einzelne Vermögenswerte und die Straftaten gegen das Eigentum.