LE 10: Relative Strafzwecktheorien (Antwort)

Was besagen die relativen Strafzwecktheorien grundsätzlich und wie ist anschließend zu differenzieren?

Sie besagen, dass die Strafe der Verhütung zukünftiger Verbrechen dient. Dabei muss differenziert werden zwischen den Wirkungen, welche die Strafe auf die Allgemeinheit (= Generalprävention) und welche sie auf den einzelnen Täter (Spezialprävention) hat.