LE 4: Das Strafrecht als Teil der Gesamtrechtsordnung (Antwort)

Warum bezeichnet man das materielle Strafrecht als „Strafrecht im eigentlichen Sinne“?

Weil es im Gegensatz zum formellen Strafrecht (= Strafprozessrecht) die Voraussetzungen der Strafbarkeit und ihre Rechtsfolgen beschreibt.