LE 3: Rechtsgüterschutz (Antwort)

Was versteht man unter schützenswerten Rechtsgütern?

Dies sind diejenigen Lebensgüter, Sozialwerte und anerkannten Interessen des Einzelnen oder der Allgemeinheit, deren Erhaltung im allgemeinen gesellschaftlichen Interesse steht und daher (auch) vom Strafrecht geschützt werden.