LE 18: Handlungs- und Erfolgsunwert / Begriffe

Während der Erfolgsunwert einer Tat in der Verletzung oder Gefährdung eines geschützten Handlungsobjekts liegt, betrifft der Handlungsunwert die Art und Weise ihrer Begehung. Der Handlungsunwert umfasst dabei sowohl die äußeren Modalitäten des Täterverhaltens als auch die in der Person des Täters liegenden Umstände. Innerhalb des Handlungsunwertes ist also zwischen einem tatbezogenen und einem täterbezogenen Handlungsunwert zu unterscheiden. Durch die Aufnahme in den Straftatbestand werden Erfolgs- bzw. Handlungsunwert letztlich zum Erfolgs- bzw. Handlungsunrecht.