LE 12: Positive und negative Spezialprävention

Bei der Spezialprävention geht es im Gegensatz zur Generalprävention nicht um die Wirkungen der Strafe auf die Allgemeinheit, sondern um die Wirkungen auf den konkreten Täter. Es wird zwischen positiver und negativer Spezialprävention unterschieden. Die positive Spezialprävention verfolgt den Zweck, den Täter selbst von künftigen strafbaren Handlungen abzuhalten und zu rechtstreuem Verhalten zu erziehen. Die negative Spezialprävention bezweckt den Schutz der Gesellschaft vor dem Täter.