LE 8: Sühnetheorie

Grundlage der Sühnetheorie ist der Gedanke, dass sich der Straftäter freiwillig wegen der begangenen Tat mit der Rechtsordnung versöhnt. Diese Vorstellung basiert auf der Annahme, dass es ein fundamentales Bedürfnis des Menschen ist, sich durch eine Sühneleistung von Schuld zu befreien. Hauptargument gegen diese Theorie ist, dass im Rahmen des staatlichen Strafens gerade kein Raum für Freiwilligkeit bleibt, sondern das Übel aufgezwungen wird und daher keine Sühne i.e.S. möglich ist.