Das Strafrecht ist der Teil der Rechtsordnung, der die Gesamtheit der Rechtsnormen umfasst, die Inhalt und Umfang der staatlichen Strafbefugnis bestimmen. Es ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts, weil es um Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und den seiner Hoheitsgewalt unterstellten Bürgern geht. Zu unterscheiden sind das materielle und das formelle (= Strafprozessrecht) Strafrecht. Das materielle Strafrecht ist das Strafrecht im eigentlichen Sinne. Es umschreibt die Voraussetzungen der Strafbarkeit und deren Rechtsfolgen, indem es die für alle Straftaten geltenden Grundsätze (meist im AT) und die Merkmale der einzelnen Straftaten und ihre jeweiligen Rechtsfolgen (im BT) festlegt.