Hauptfunktion des Strafrechts ist der Schutz der elementaren Grundwerte des Gemeinschaftslebens und die Erhaltung des Rechtsfriedens innerhalb der sozialen Ordnung. Somit dient es der Durchsetzung des Rechts gegenüber dem Unrecht. Dabei entspringt das Strafrecht der sozialethischen Werteordnung unserer Verfassung und orientiert sich im Rahmen seiner Ausgestaltung und Anwendung an dieser Zielsetzung. Es wird auch als Friedens- und Schutzordnung bezeichnet.