In Bezug auf den Straftäter kann die Funktion der Strafe hauptsächlich auf zwei Grundgedanken zurückgeführt werden: die Repression und die Prävention. Unter Repression versteht man die Ahndung des begangenen Unrechts durch Heranziehen des Straffälligen zur Sühneleistung in Form eines Strafübels. Prävention hingegen meint die vorbeugende, abschreckende Wirkung der Strafe, Rechtsverletzungen in der Zukunft vorzubeugen. Beide Funktionen müssen als Einheit angesehen werden.