Die insbes. von Kant und Hegel vertretene Vergeltungstheorie geht davon aus, dass die Strafe eine Antwort auf das verschuldete Unrecht darstellen und diesem nach dem Grundsatz der austeilenden Gerechtigkeit gleichwertig sein soll. Vergeltung bedeutet demnach weder Rache noch Ausleben von Hassgefühlen, sondern ist vielmehr ein Maßprinzip in dem Sinne, dass die begangene Tat Grund und Maß der Strafe bestimmt.