LE 6: Allgemeines

Der Sinn und Zweck der Strafe lässt sich auf zwei Grundgedanken reduzieren: Entweder richtet man den Blick auf die Vergangenheit und erstrebt mit der Bestrafung einen Ausgleich des begangenen Unrechts (Vergeltungsgedanke) oder man betrachtet die Gefahr zukünftiger Verbrechensbegehungen durch den Täter selbst oder durch andere potentielle Täter und bezweckt die Verhinderung neuer Straftaten (Vorbeugungsgedanke).