LE 21: Abgrenzung: Tatbestand - Delikt

Zu unterscheiden sind Tatbestand und Delikt: Während der Tatbestand die gesetzliche Umschreibung eines strafrechtlich verbotenen Verhaltens darstellt, versteht man unter einem Delikt ein rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten, das mit einer Strafdrohung verknüpft ist. Ein Delikt besteht somit aus Tatbestand und angedrohter Strafe. Als Tatbestandsmerkmale schließlich bezeichnet man alle Merkmale, aus denen sich der Tatbestand eines Delikts zusammensetzt.