LE 15: Begriff der Strafe

Die Strafe ist ein mit verdientem sozialethischen Tadel verbundenes Übel, das von einem Strafgericht wegen einer strafbaren Handlung des Täters aufgrund und nach Maßgabe seiner Schuld verhängt wird. Zu unterscheiden sind dabei Hauptstrafen (Freiheits- und Geldstrafe), Nebenstrafen (Einziehung, soweit sie nicht Sicherungsmaßregel ist; Fahrverbot; Aberkennung der Amtsfähigkeit und des aktiven/passiven Wahlrechts nach § 45 II, V StGB) und Nebenfolgen (Bekanntmachung der Verurteilung; Verlust der Amtsfähigkeit und des passiven Wahlrechts nach § 45 I StGB). Zu den Hauptstrafen zählte auch die vom BVerfG als verfassungswidrig betrachtete Vermögensstrafe (§ 43a StGB a.F.).