LE 12: Wiederholung: Justizsyllogismus

Hier ist nochmals auf die Struktur der juristischen Bewältigung von Sachverhalten zurückzugehen. Oben war bereits vom Justizsyllogismus aus Obersatz, Untersatz und Schlusssatz die Rede gewesen. Damit wird aus Rechtsnorm und gegebenem Sachverhalt eine Rechtsfolge abgeleitet. Wie bereits oben angedeutet bedarf dieser Vorgang, der die Verknüpfung von Sachverhalt und Rechtsfolge abbildet, einer sprachlichen Darstellung um ihn nachvollziehbar zu machen. Dies kann in verschiedener Art und Weise geschehen. Es kann zum einen die Grundstruktur Obersatz–Untersatz–Schlusssatz beibehalten werden. Das Ergebnis steht am Ende, die Begründung wird zuvor entwickelt. Diese der sprachlichen Darstellung nach zunächst ergebnisoffene Variante nennt man gemeinhin Gutachtenstil.