Allgemeine Hinweise zur Falllösungstechnik
Completion requirements
LE 3: Bedeutung der Fallbearbeitung - Beispiel
Was ist darunter nun genau zu verstehen? Dazu folgendes
Beispiel:
Marius (M) wirft das Handy der Friederike aus dem Fester des juristischen Seminars. Das Gerät zerbricht beim Auftreffen auf der Straße in seine Einzelteile.
Diesen kurzen Text bezeichnen wir hinsichtlich seines Inhalts als einen Lebens-Sachverhalt: Es handelt sich um konkrete Vorgänge im Bereich der sinnlich erfassbaren Welt. Vom Juristen will man nun wissen: ob nach der Rechtsordnung aus dem konkreten Fall besondere Konsequenzen zu ziehen sind, anders: Zu welchen Rechtsfolgen man bei der Beurteilung des Sachverhalts gelangt. Häufig interessieren dabei nur einzelne der vielfältigen Rechtsfolgen. In unserem Beispiel sei es die Frage, ob M sich wegen Sachbeschädigung strafbar gemacht hat. (Man könnte außerdem beispielsweise nach zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen oder einer öffentlich-rechtlichen Pflicht, die Straße von den Trümmern zu reinigen, fragen.) Um zu einer rechtlichen Beurteilung eines konkreten Sachverhaltes zu gelangen, arbeitet der Jurist regelmäßig mit allgemein formulierten Regeln (Normen), die von der Rechtsordnung vorgegeben sind. Solche rechtliche Regeln bestehen dabei typischerweise aus einer abstrahierten Sachverhaltsbeschreibung, dem so genannten Tatbestand, und einer dafür angeordneten Rechtsfolge.
Beispiel:
Marius (M) wirft das Handy der Friederike aus dem Fester des juristischen Seminars. Das Gerät zerbricht beim Auftreffen auf der Straße in seine Einzelteile.
Diesen kurzen Text bezeichnen wir hinsichtlich seines Inhalts als einen Lebens-Sachverhalt: Es handelt sich um konkrete Vorgänge im Bereich der sinnlich erfassbaren Welt. Vom Juristen will man nun wissen: ob nach der Rechtsordnung aus dem konkreten Fall besondere Konsequenzen zu ziehen sind, anders: Zu welchen Rechtsfolgen man bei der Beurteilung des Sachverhalts gelangt. Häufig interessieren dabei nur einzelne der vielfältigen Rechtsfolgen. In unserem Beispiel sei es die Frage, ob M sich wegen Sachbeschädigung strafbar gemacht hat. (Man könnte außerdem beispielsweise nach zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen oder einer öffentlich-rechtlichen Pflicht, die Straße von den Trümmern zu reinigen, fragen.) Um zu einer rechtlichen Beurteilung eines konkreten Sachverhaltes zu gelangen, arbeitet der Jurist regelmäßig mit allgemein formulierten Regeln (Normen), die von der Rechtsordnung vorgegeben sind. Solche rechtliche Regeln bestehen dabei typischerweise aus einer abstrahierten Sachverhaltsbeschreibung, dem so genannten Tatbestand, und einer dafür angeordneten Rechtsfolge.