Allgemeine Hinweise zur Falllösungstechnik
Abschlussbedingungen
LE 2: Bedeutung der Fallbearbeitung
Unabhängig von allen Debatten über fehlenden Praxisbezug und Theorielastigkeit der universitären Ausbildung bleibt hinsichtlich der Inhalte einer solchen die grundlegende Frage: Was wird man von denjenigen, die sie durchlaufen haben, später im Berufsleben einmal erwarten? In unserem speziellen Fall ist also zu fragen, was man von einem studierten und examinierten Juristen erwarten wird. Das auswendige Aufsagen des gesamten Bürgerlichen Gesetzbuchs oder der letzten Bände der Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofs wohl kaum. Um es kurz zu machen, die zentrale Aufgabe und Fertigkeit des Juristen ist es, Lebenssachverhalte rechtlich zutreffend zu beurteilen.