Allgemeine Hinweise zur Falllösungstechnik
Slutförandvillkor
LE 15: Verschachtelte Prüfung
Sowohl im Gutachten- als auch im Urteilsstil kommt es bei einer praktischen Fallbearbeitung zu einer vielfachen Untergliederung und Verschachtelung. Der Obersatz kann je nach Problemgehalt in einzelne Merkmale zerlegt werden, so dass für jedes davon wieder ein neuer Schluss entsteht. Damit findet die Subsumtion in mehreren Schritten statt, der Untersatz ist gewissermaßen mehrgliedrig.
Beispiel: A hat das Examenszeugnis der B verbrannt.
„A hat sich wegen Sachbeschädigung strafbar gemacht, wenn er eine fremde Sache beschädigt oder zerstört hat. (Obersatz). Das Examenszeugnis müsste zunächst eine Sache gewesen sein. Eine Sache ist jeder körperliche Gegenstand. (Definition) Das Examenszeugnis ist ein körperlicher Gegenstand. Das Examenszeugnis war also eine Sache. (Subsumption)
Die Sache müsste fremd gewesen sein. Fremd ist […] (nächstes Merkmal). Indem er das Zeugnis verbrannt hat, hat A sich wegen Sachbeschädigung strafbar gemacht. (Schlusssatz)“
Beispiel: A hat das Examenszeugnis der B verbrannt.
„A hat sich wegen Sachbeschädigung strafbar gemacht, wenn er eine fremde Sache beschädigt oder zerstört hat. (Obersatz). Das Examenszeugnis müsste zunächst eine Sache gewesen sein. Eine Sache ist jeder körperliche Gegenstand. (Definition) Das Examenszeugnis ist ein körperlicher Gegenstand. Das Examenszeugnis war also eine Sache. (Subsumption)
Die Sache müsste fremd gewesen sein. Fremd ist […] (nächstes Merkmal). Indem er das Zeugnis verbrannt hat, hat A sich wegen Sachbeschädigung strafbar gemacht. (Schlusssatz)“