Allgemeine Hinweise zur Falllösungstechnik
Требуемые условия завершения
LE 4: Tatbestand und Rechtsfolge
Beispiel: § 303 Abs. 1 StGB
Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, [Tatbestand] wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [Rechtsfolge]
Der Tatbestand ist dabei so gefasst, dass er eine unbestimmte Vielzahl von Fällen erfasst. Darin unterscheidet er sich vom Sachverhalt, der ein einzelnes, konkretes Ereignis wiedergibt (unabhängig davon, ob es real stattgefunden hat oder fiktional ist). Nachdem eine möglicherweise auf den Sachverhalt passende Rechtsnorm gefunden ist, ist im wesentlichen Schritt zu klären, ob ihre tatbestandlichen Voraussetzungen gegeben sind und damit die vorgesehene Rechtsfolge angeordnet wird.
Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, [Tatbestand] wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [Rechtsfolge]
Der Tatbestand ist dabei so gefasst, dass er eine unbestimmte Vielzahl von Fällen erfasst. Darin unterscheidet er sich vom Sachverhalt, der ein einzelnes, konkretes Ereignis wiedergibt (unabhängig davon, ob es real stattgefunden hat oder fiktional ist). Nachdem eine möglicherweise auf den Sachverhalt passende Rechtsnorm gefunden ist, ist im wesentlichen Schritt zu klären, ob ihre tatbestandlichen Voraussetzungen gegeben sind und damit die vorgesehene Rechtsfolge angeordnet wird.