Allgemeine Hinweise zur Falllösungstechnik
Requisitos de finalización
LE 22: Allgemeines
Ein juristisches Spezifikum ist bisher noch unerwähnt geblieben: Die Darstellung unterschiedlicher Ansichten zu Rechtsfragen im Gutachten. Nicht jede Definition eines Tatbestandsmerkmals, nicht jede Einordnung einer tatsächlich-rechtlichen Konstellation aus systematischer Perspektive ist derart unbestritten durch Konvention geklärt, wie die eben beispielhaft genannte Definition der körperlichen Misshandlung.