Allgemeine Hinweise zur Falllösungstechnik
Completion requirements
LE 20: Richtige Schwerpunktsetzung – Beispiel für eine bloße Feststellung
A hat das Examenszeugnis der B verbrannt.
„A hat eine fremde Sache zerstört. (Feststellung)“
Über die bloße Feststellung ist nicht viel zu sagen: Das Ergebnis wird begründungslos präsentiert, in der Erwartung, der Leser empfinde selbiges samt Herleitung als derart selbstverständlich, dass nähere Ausführungen unnütz wirken würden. Der hier so genannte verkürzte Gutachtenstil dagegen verzichtet zwar auf den Obersatz, liefert vor dem Ergebnis jedoch eine kurze Begründung mit eventuellem zumindest angedeuteten Eingehen auf einzelne Tatbestandsmerkmale und Definitionen.
„A hat eine fremde Sache zerstört. (Feststellung)“
Über die bloße Feststellung ist nicht viel zu sagen: Das Ergebnis wird begründungslos präsentiert, in der Erwartung, der Leser empfinde selbiges samt Herleitung als derart selbstverständlich, dass nähere Ausführungen unnütz wirken würden. Der hier so genannte verkürzte Gutachtenstil dagegen verzichtet zwar auf den Obersatz, liefert vor dem Ergebnis jedoch eine kurze Begründung mit eventuellem zumindest angedeuteten Eingehen auf einzelne Tatbestandsmerkmale und Definitionen.