LE 24: Problematisierung eines Tatbestandsmerkmals bei nicht eindeutiger Auslegung

Ein Tatbestandsmerkmal ist regelmäßig dann in der Form verschiedener denkbarer Lösungen zu problematisieren, wenn es in der Auslegung nicht völlig eindeutig (und damit regelmäßig in der juristischen Literatur umstritten ist). Es sind zunächst die verschiedenen Ansätze darzustellen. Dann sollte direkt die Anwendung auf den konkreten Fall vorgenommen werden. Unter Umständen stellt sich nämlich heraus, dass sich keine Unterschiede für den konkreten Fall ergeben.