Allgemeine Hinweise zur Falllösungstechnik
متطلبات الإكمال
LE 7: Weitere Prüfung - nächste Merkmale
Weiter mit dem nächsten Merkmal:
Das Handy müsste laut § 303 Abs. 1 StGB auch eine fremde Sache sein. Fremd ist eine Sache, die im (zumindest Mit-)Eigentum eines anderen steht. Das Handy gehörte der Friederike. Damit war es für M fremd. Die Intuition aus dem Alltagsleben besagt, dass angesichts des Totalschadens am Mobiltelefon hinsichtlich der Handlung wohl die Alternative „zerstört“ weiter zu untersuchen wäre.
Zerstört ist eine Sache, wenn ihre Existenz vernichtet oder so wesentlich beschädigt ist, dass ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit völlig aufgehoben ist.
Das Handy ist in seine Einzelteile zerfallen. Es ist damit so wesentlich beschädigt, dass es als Kommunikationsgerät nicht mehr gebraucht werden kann. Damit wurde es zerstört. Nun wäre festgestellt, dass M eine fremde Sache zerstört hat, der Tatbestand ist damit erfüllt.
Das Handy müsste laut § 303 Abs. 1 StGB auch eine fremde Sache sein. Fremd ist eine Sache, die im (zumindest Mit-)Eigentum eines anderen steht. Das Handy gehörte der Friederike. Damit war es für M fremd. Die Intuition aus dem Alltagsleben besagt, dass angesichts des Totalschadens am Mobiltelefon hinsichtlich der Handlung wohl die Alternative „zerstört“ weiter zu untersuchen wäre.
Zerstört ist eine Sache, wenn ihre Existenz vernichtet oder so wesentlich beschädigt ist, dass ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit völlig aufgehoben ist.
Das Handy ist in seine Einzelteile zerfallen. Es ist damit so wesentlich beschädigt, dass es als Kommunikationsgerät nicht mehr gebraucht werden kann. Damit wurde es zerstört. Nun wäre festgestellt, dass M eine fremde Sache zerstört hat, der Tatbestand ist damit erfüllt.