Allgemeine Hinweise zur Falllösungstechnik
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LE 1: Allgemeines
Spätestens sobald im juristischen Studium die ersten Leistungsnachweise zu erbringen und Prüfungen zu bestehen sind, muss sich der zukünftige Jurist auf eine wesentliche Neuerung gegenüber der Schulzeit einstellen: Die Eigenarten juristischer Klausuren und des juristischen Arbeitens überhaupt. Hier haben sich in langer Zeit Formen und Konventionen entwickelt, die man zum einen kennen muss, zu deren Anwendung man aber vor allem in der Lage sein muss. Ein Verständnis der Hintergründe vermag dies zumindest zu erleichtern. Dazu sollen hier ein paar Überlegungen angestellt werden. Die folgenden Ausführungen entstammen dem Buch „Fälle zum Strafrecht für Anfänger, Klausurenkurs I“ von Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf, erschienen im C.H. Beck Verlag. Weiterführende Hinweise zu Falllösungstechnik und Gutachtenstil: Valerius, Brian, Einführung in den Gutachtenstil: 15 Klausuren zum Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht, 3. Auflage 2009.