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  1. Inici
  2. vhb-IPR - Demo
  3. § 1 Einführung zu Gegenstand und Begriff des IPR sowie zur praktischen Bedeutung
  4. § 1 Einführung

§ 1 Einführung

Requisits de compleció

Das internationale Privatrecht (IPR) beschäftigt sich mit der Frage, welche Rechtsordnung auf einen Sachverhalt Anwendung findet, das heißt, nach welchem materiellen Recht eine im Sachverhalt auftretende Rechtsfrage zu lösen ist.

Das IPR als Gesamtheit an Rechtssätzen ist daher dann zu berücksichtigen, wenn aufgrund verschiedener Berührungspunkte des Sachverhaltes mit unterschiedlichen Rechtsordnungen potenziell verschiedene materielle Rechtsordnungen Anwendung finden könnten, sofern nicht zwischenstaatliche Verträge oder Abkommen vorrangig sind.

Die international privatrechtlichen Normen lösen also nicht direkt die materielle Rechtsfrage des Sachverhaltes, indem sie sachliche Regeln festlegen, sondern sie stellen Kollisionsnormen dar, die eine bestimmte Rechtsordnung zur Anwendung berufen. In diesem Zusammenhang spricht man auch von einer „Verweisung“ auf das anwendbare materielle Recht.

Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen dem IPR im weiteren Sinne, und dem IPR im engeren Sinne.

Das IPR im weiteren Sinne umfasst dabei neben der Ermittlung des anwendbaren Rechts auch die Frage der internationalen Zuständigkeit der Gerichte, also die Frage danach, in welchem Staat ein Gericht für die Entscheidung einer Rechtsfrage zuständig ist. Im engeren Sinne wird dies durch das Internationale Zivilverfahrensrecht (IZVR) geregelt.

Das IPR im weiteren Sinne wird in Frankreich auch als Droit International Privé (auch conflits de lois et conflits de juridicions) bzw. im englischsprachigen Rechtsraum als Conflict of Laws (bzw. conflict of jurisdictions and choice of law) bezeichnet. Mit „IPR im engeren Sinne“ werden lediglich die einzelnen Kollisionsnormen und Regelwerke bezeichnet. Sofern von „IPR“ ohne genauere Bezeichnung gesprochen wird ist dabei meist das IPR im engeren Sinne gemeint.

Das IPR ist neben dem IZVR, also der Frage nach der internationalen Zuständigkeit der Gerichte, auch abzugrenzen von Internationalem Einheitsrecht und dem Gebiet der Rechtsvergleichung.

Als Internationales Einheitsrecht wird ein allgemeinverbindlicher Rechtssatz bezeichnet, der in mindestens zwei Staaten gilt und materielle Sachregeln enthält, die in den teilnehmenden Staaten einheitlich ausgelegt und angewendet werden sollen. Das Internationale Einheitsrecht ist dabei Ergebnis von Bestrebungen, in materieller Hinsicht internationale Rechtsvereinheitlichung zu schaffen.

Es ist festzuhalten, dass die zunehmende Globalisierung der Wirtschaft und die wachsende Mobilität der Menschen zu einer Zunahme grenzüberschreitender Beziehungen im Privat- und Wirtschaftsleben führt. Dies hat zur Folge, dass auch dem IPR eine stetig wachsende Bedeutung zukommt.

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