Neue Regelung für Termine Betriebsärztlicher Dienst

Neue Regelung für Termine Betriebsärztlicher Dienst

von Christina Roth -
Anzahl Antworten: 0

Liebe Studierende,

wir möchten Sie darüber informieren, dass mit sofortiger Wirkung für Termine beim Betriebsärztlichen Dienst die 2G+-Regelung gilt (geimpft bzw. genesen sowie ein zusätzlicher Testnachweis).

Als Testnachweis kann entweder ein PCR-Test (Gültigkeit 48 Std.) oder ein Antigen-Schnelltest (Gültigkeit 24 Std.) vorgelegt werden.

Wir bitten Sie, dies für Termine beim Betriebsärztlichen Dienst zu berücksichtigen.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Studiendekanat