17. Beispiele für Sittenwidrigkeit I

Sittenwidrig sind z.B. objektiv schädigende Eingriffe, mit denen kein sinnvoller oder sogar ein objektiv verwerflicher Zweck verfolgt wird, wie eine Verstümmelung zum Zwecke eines Versicherungsbetrugs. Sittenwidrig wären aber auch eine extreme, gesundheitsschädliche Brustvergrößerung oder erhebliche Gesichtsveränderungen mit schlechter Langzeitprognose.