15. Sonderproblem - Heimliche HIV Tests II

Erteilt der Patient eine allgemeine Einwilligung, die sich auf die Durchführung aller für die konkrete Heilbehandlung notwendigen Tests erstreckt, so ist nach überwiegenden Ansicht der HIV-Test jedenfalls dann nicht in diese Einwilligung einbezogen, wenn sich in der Anamnese keine Anhaltspunkte für eine HIV-Infektion ergaben. Auch in diesem Fall ist die Einwilligung also unwirksam.