10. Entzug des Einwilligungsrechts der Eltern

Aus den Medien allgemein bekannt sind die Fälle, in denen Eltern aus religiösen Gründen ihren Kindern lebensnotwendige Bluttransfusionen oder Organtransplantationen verweigern. Dann kann ihnen das Recht zur Einwilligung für diese Behandlung entzogen werden. Die Einwilligung wird dann vom Ergänzungspfleger erteilt, der durch das zuständige Gericht bestimmt wurde.