3. Ausdrückliche und stillschweigende Einwilligung

Die Einwilligung kann ausdrücklich oder stillschweigend durch konkludentes Verhalten erklärt werden. Der Patient muss also gegenüber dem Arzt nicht wortwörtlich sagen „Ich bin damit einverstanden“. Es genügt wenn er durch sein Verhalten zu erkennen gibt, dass er die Heilbehandlung so, wie er darüber aufgeklärt wurde, akzeptiert.