2. Hauptgütekriterien

2.1.2 Auswertungsobjektivität

Bei der Auswertungsobjektivität wird gefordert, dass unterschiedliche Auswerter bei denselben Messungen zu denselben Ergebnissen gelangen. Angaben darüber, wie ein Test auszuwerten ist, findet man ebenfalls im Testhandbuch.

Die Beurteilung des Ausmaßes der Auswertungsobjektivität hängt von der Art der Messung und den gegebenen Auswertungsmaßstäben ab. Bei hochstandardisierten schriftlichen Befragungen im Multiple-Choice-Verfahren ist diese Form der Objektivität stärker gegeben als etwa bei offenen Fragen. Die Antworten werden hierbei jeweils in Textform gegeben und die Beurteilung, ob die Frage richtig oder falsch beantwortet wurde, kann uneindeutig sein und bei verschiedenen Auswertern unterschiedlich ausfallen (Ingenkamp & Lissmann, 2005). Für diese Methoden der Datengewinnung und auch für Erhebungsformen, bei denen Beobachtungen angestellt werden, müssen klare Auswertungsrichtlinien aufgeführt werden. Jedem Auswerter darf im besten Fall kein Spielraum für eigene Entscheidungen bleiben. Dies kann z.B. durch die Verwendung von Schablonen gewährleistet werden.


Beispiel       


Leistungsmessung in Mathematik in der 4. Klasse

Die Auswertungsobjektivität ist für die Leistungsmessung dann gegeben, wenn die Kriterien für die Auswertung der Messung, die letztlich zur Benotung führen, für alle Schüler gleich sind. Diese Kriterien müssen eindeutig sein, v.a. dafür, wann eine Aufgabe falsch oder richtig gelöst wurde. Außerdem muss eindeutig sein, welchen Stellenwert die Lösung einer Aufgabe im Gesamt der Aufgaben aufweist. Es darf nicht sein, dass eine Aufgabe bei einem Schüler stärker und bei einem anderen Schüler weniger stark gewichtet wird.

Bei standardisierten Leistungstests ist die Auswertungsobjektivität besser gegeben als bei Erhebungsarten, in denen Spielraum für die Bewertung vorhanden ist.