Grundsätzliches zum Sozialrecht
In diesem ersten Kapitel sollen die Grundlagen des Sozialrechts dargestellt werden.
Ein kurzer Überblick und Einblick soll gegeben werden, um ein Grundverständnis für das breit gefächerte Rechtsgebiet sowie allgemeine Voraussetzungen für die nachfolgenden Lerneinheiten zu schaffen.
1. Grundlagen des Sozialrechts
Anfangs ist für ein allgemeines Grundverständnis zunächst zu klären, was das "Sozialrecht" überhaupt ist und was die Aufgaben dieses Rechtsgebiets sind.
Zudem stellt sich de Frage nach den verfassungsrechtlichen Grundlagen und der historischen Entwicklung dieses Rechtsgebiets.
Den einzelnen Punkten soll auf den folgenden Seiten nachgegangen werden.
Ebenfalls zur Schaffung eines Überblick dient folgende Tabelle, die die zeitliche Entwicklung der Sozialgesetzbücher zeigt. Es wird deutlich, dass der Gesetzgeber seit mittlerweile 30 Jahren an der Einheitlichkeit der Sozialgesetzbücher arbeitet. Auch wird deutlich, dass es immer neue Herausforderungen gibt, welchen man sich stellen muss (Beispiel: Einführung der Pflegeversicherung 1995).