2. Hauptgütekriterien

2.1.3 Interpretationsobjektivität

Die Interpretationsobjektivität ist die am schwierigsten zu gewährleistende Art der Objektivität. Hierbei geht es um die Forderung, dass verschiedene Personen auf der Basis der Messergebnisse dieselbe Interpretation vornehmen.

Eindeutiger ist die Interpretationsobjektivität bei normierten Testverfahren gegeben, bei denen die Testergebnisse nach der Auswertung mit den Ergebnissen einer Eichstichprobe (siehe 3.1) verglichen werden, als bei Verfahren, bei denen die Auswertung der Testergebnisse sehr stark von der Deutung und Interpretation des Testleiters abhängig ist (Kubinger, 2006).

Bei psychologischen Tests liefert wiederum das Testhandbuch Hinweise zur Interpretation, um die Objektivität zu gewährleisten.


Beispiel            


Leistungsmessung in Mathematik in der 4. Klasse

In der Regel werden in der Schule aus den Ergebnissen von Leistungsmessungen Schulnoten abgeleitet. Dies muss nach eindeutigen und für alle Schüler gleichen Kriterien geschehen. Am einfachsten ist dies zu erreichen, wenn es bei schriftlichen Leistungsmessungen Punktwerte auf richtig beantwortete Fragen gibt und dann für eine klar definierte Anzahl von Punkten ein bestimmter Notenwert zugeordnet wird.

Für mündliche Leistungserfassungen sind diese Kriterien ebenfalls zu definieren, auch wenn hier die Formulierung der Kriterien und ihre Einhaltung schwieriger ist, da die Situation einer mündlichen Leistungserfassung nicht so streng kontrollierbar ist wie bei schriftlichen Leistungstests.