4. Methodik in Studium und Fallbearbeitung

Die juristische Methodik wirkt gerade zu Beginn des Studiums nicht immer eingänglich, weswegen es hilfreich und ratsam erscheint, sich neben den prozess- und materiellrechtlichen Grundlagen auch methodische Grundlagen zu erarbeiten. Zumeist werden Ihnen verfassungsprozessrechtliche Fragestellungen nicht selbstständig, sondern als prozessrechtliche (Neben-)Fragen grundrechtlicher oder staatsorganisationsrechtlicher Fallgestaltungen begegnen. Insoweit gilt methodisch etwa für Klausuren und Hausarbeiten nichts anderes als für diese jeweiligen Rechtsgebiete.


Weiterführende, hilfreiche Informationen zur juristischen Fall- und Klausurbearbeitung und insbesondere zum Gutachtenstil finden Sie etwa bei:


Instruktive Hinweise zur Technik der Auslegung von Rechtssätzen finden Sie bei:

  • Bleckmann, Zu den Methoden der Gesetzesauslegung in der Rechtsprechung des BVerfG, in: JuS 2002, 942 ff.,
  • Gern, Die Rangfolge der Auslegungsmethoden von Rechtsnormen, in: VerwArch 1989, 415 ff.,
  • Muthorst, Auslegung: Eine Einführung, in: JA 2013, 721 ff.,
  • Schäfers, Einführung in die Methodik der Gesetzesauslegung, in: JuS 2015, 875 ff.,
  • v. Schlieffen, Recht rhetorisch gesehen, in: JA 2013, 1ff.


Einen Einblick in die Kunst der stringenten, juristischen Begründung und Argumentation erhalten Sie bei:

  • Bäcker, Juristisches Begründen - Subsumtion und Ponderation als Grundformen der Juristischen Methodenlehre, in: JuS 2019, 321 ff.
  • Kudlich/Christensen, Juristisches Argumentieren - Analyse einer höchstrichterlichen Entscheidung, in: JuS 2002, 144 ff.
  • Meier/Jocham, Wie man Argumente gewinnt - Die Kunst, dogmatisch und überzeugend zu begründen, in: JuS 2015, 490 ff.
  • Neupert, Was macht Rechtsauffassungen vertretbar?, in: JuS 2016, 489 ff.,
  • Pilniok, "h.M." ist kein Argument - Überlegungen zum rechtswissenschaftlichen Argumentieren für Studierende in den Anfangssemestern, in: JuS 2009, 394 ff.