14. Lösung

cc) Erforderlichkeit

Fraglich ist aber, ob das Gesetz auch zur Zweckerreichung erforderlich ist. Es dürfte daher kein gleich wirksames milderes Mittel vorliegen. Zunächst könnte man darüber nachdenken, die genannten öffentlichen Aufgaben durch ausschließlich private Verbände mit freiwilligen Mitgliedern wahrnehmen zu lassen. Problematisch hierbei ist allerdings die fehlende Gemeinwohlbindung, anders als bei den öffentlich-rechtlichen Verbänden. Eine freiwillige Mitgliedschaft würde bedeuten, dass nicht alle Gewerbetreibenden Mitglieder einer solchen Vereinigung sein würden und der Verband damit nicht für die Gesamtheit der Gewerbetreibenden sprechen könnte. Privaten Vereinen ist es daher nicht möglich, in gleicher Art und Weise die Aufgaben der IHK wahrzunehmen. Auch die Erfüllung durch staatseigene Behörden wäre, aufgrund der fehlenden besonderen Sachnähe und Sachkompetenz, kein gleich effektives Mittel zur Verfolgung dieser Ziele. Damit lässt sich feststellen, dass die Errichtung öffentlich-rechtlicher Selbstverwaltungskörperschaften, einschließlich der Pflichtmitgliedschaft erforderlich ist.

Anmerkung:

Überlegen Sie sich, wie die Situation ohne Zwangsmitgliedschaft wäre. Welche alternativen Organisationsformen gäbe es?