12. Lösung

aa) Legitimes Ziel

Die Pflichtmitgliedschaft müsste einem legitimen Zweck dienen. Damit müsste letztlich auch die IHK selbst legitime öffentliche Aufgaben wahrnehmen, welche sie ohne die Pflichtmitgliedschaft nicht oder nur unzureichend erfüllen könnte. Die IHK erledigt Verwaltungsaufgaben auf wirtschaftlichen Gebiet und vertritt die gewerbliche Wirtschaft, § 1 IHK-Gesetz. Sie sind Selbstverwaltungskörperschaften und bündeln den Sachverstand sowie die Interessen der Wirtschaftssubjekte und tragen dies in den wirtschaftspolitischen Willensbildungsprozess ein. Es besteht ein gesteigertes öffentliches Bedürfnis an der Erfüllung derartiger Aufgaben. Die IHK erfüllt damit eine legitime öffentliche Aufgabe. Die Pflichtmitgliedschaft dient mithin einem legitimen öffentlichen Zweck.

Anmerkung:

Auch wenn Sie sich mit der Zwangsmitgliedschaft in der IHK nicht auskennen: beachten Sie, dass es irgendein legitimes Ziel mit hoher Wahrscheinlichkeit geben muss, denn erst dann können Sie im weiteren Verlauf der Klausur die Probleme diskutieren.

Arbeiten Sie stets am Gesetz, oft sind im § 1 eines Gesetzes die Ziele und Zwecke normiert, greifen Sie diese auf!