7. Lösung

B. Begründetheit

Der Normenkontrollantrag gegen § 2 IHK-Gesetz ist begründet, wenn es wesentlichen grundgesetzlichen Wertungen widerspricht, mithin verfassungswidrig ist.

 

I. Formelle Verfassungsmäßigkeit

Von der formellen Verfassungsmäßigkeit, insbesondere von der Gesetzgebungszuständigkeit nach den Art. 70 ff. GG, einem ordnungsgemäßen Gesetzgebungsverfahren nach Art. 76 ff. GG sowie der Ausfertigung und Verkündung nach Art. 82 I GG, ist laut Sachverhalt auszugehen.