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Ziel des Kurses ist die Darstellung der rechtlichen Grundlagen des EU-Außenwirtschaftsrechts. Dazu gehört in erster Linie die europäische Handelspolitik (Art. 207 AEUV), doch werden darüber hinaus z.B. auch das Zollrecht und das Sanktionsrecht (Art. 215 AEUV) behandelt. Hinzu kommen die Grundlagen des WTO-Rechts, in dem die wesentlichen völkerrechtlichen Vorgaben für die Ordnung des internationalen Handels enthalten sind. Neben der systematischen Vermittlung der einschlägigen Rechtsnormen und der zu ihrer Anwendung ergangenen Urteile kommen auch die politischen Rahmenbedingungen zur Sprache, innerhalb derer sich das EU-Außenhandelsrecht bewegt.
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