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Das Internationale Privatrecht regelt die Frage, welche von mehreren in Betracht kommenden nationalen Privatrechtsordnungen in einem grenzüberschreitenden Fall zur Anwendung kommt.  Aufgrund der Globalisierung und der zunehmenden Integration innerhalb der EU, etwa im Rahmen der Personenfreizügigkeit, des grenzüberschreitenden Handels mit Waren und Dienstleistungen, des integrierten Kapitalmarkts und der grenzüberschreitenden Mobilität von Unternehmen, ist das IPR von stetig zunehmender Bedeutung, denn noch immer ist das Privatrecht (Vertragsrecht, Deliktsrecht, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht) im Kern nationales Recht, trotz zahlreicher punktueller  Harmonisierungsrichtlinien der EU.

Mit der europäischen Vereinheitlichung ist die Rechtsanwendung aber gerade für Anfänger auf dem Gebiet des IPR eher schwieriger geworden, denn die einschlägigen Regelungen sind über zahlreiche Verordnungen verstreut, allgemeine Regeln, die im nationalen Recht in einem Allgemeinen Teil zusammengefasst werden, treten in jeder Verordnung eigens in Erscheinung, die Verordnungen sind europäisch-autonom auszulegen und schließlich ist nicht mehr nur die  deutsche Rechtsprechung zu beachten, sondern auch und vor allem die des EuGH und der Höchstgerichte aus anderen Mitgliedstaaten.

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